AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingunen von StoneHard Computer

1) Allgemeines    
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt.
Im Folgenden gilt:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).

2) Lieferung und Leistung, Versand und Gefahrübergang   
Die mündlichen und schriftlichen Angebote von StoneHard Computer sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von StoneHard Computer, spätestens durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB ferner Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere Software beiliegend. Mit Empfang solcher Produkte erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten können nicht ausgeschlossen werden. StoneHard Computer übernimmt deshalb grundsätzlich eine Sachmangelhaftung für Softwareprogramme nur insoweit diese im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar sind. Die Nutzung, Installation sowie Programmfunktion (=Ergebnisse) liegen in der Verantwortung des Käufers.
Die von StoneHard Computer angegebenen Termine und Fristen für Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager / Werk verlassen hat oder bei Versand der Ware Versandbereit gemeldet ist.
Sollte StoneHard Computer in Lieferverzug kommen und hat eine ihr vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen die StoneHard Computer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc, gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder einem Unterlieferanten eingetreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.

Nur bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (Käufer ist nicht Verbraucher gem. § 13 BGB) gehen alle Gefahren auf den Käufer über sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager StoneHard Computer verlassen hat. StoneHard Computer versichert die Ware jedoch auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
  
3) Zahlungsbedingungen    
Die Rechnungen sind grundsätzlich bei Abholung bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, es sei denn der Käufer trifft eine anders lautende Zahlungsbestimmung. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, es sei denn der Käufer trifft eine anders lautende Zahlungsbestimmung.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evt. Gegenansprüchen des Käufers, insbesondere Ansprüchen aus Sachmangelhaftung, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, soweit die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis entstammen.
Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen kann StoneHard Computer sofort vom Liefervertrag ohne eine besondere vorherige Ankündigung zurücktreten. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen StoneHard Computer gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.

Gleiches gilt wenn StoneHard Computer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Sollte StoneHard Computer weiter an dem Vertrag festhalten ist sie berechtigt Vorauszahlungen, Bankbürgschaften sowie Sicherheitsleistungen zu verlangen.

StoneHard Computer steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Dem im Verzug befindlichen Kunden werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet, des Weiteren trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.

StoneHard Computer ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
     
4) Eigentumsvorbehalt    
StoneHard Computer behält sich bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (Käufer ist nicht Verbraucher gem. § 13 BGB), das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen oder evt. noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.

Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.
Bei Zahlungsverzug - insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften - ist StoneHard Computer ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen des Eigentumsvorbehaltes ermächtigt die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.

Sollte ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst werden so verpflichtet sich der Käufer, auf Anforderung StoneHard Computer die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an StoneHard Computer zurückzusenden.

Sollte der Wert der einbehaltenen Sicherheitsleistungen 25% übersteigen, so wird StoneHard Computer auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an StoneHard Computer abgetreten.
 
5) Sachmangelhaftung    
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, d.h. eine natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) gilt hinsichtlich der Sachmangelhaftung die gesetzliche Regelung, mit Ausnahme des Schadensumfangs, der ausdrücklich auf die gelieferte Sache beschränkt wird. Auch wird eine Haftung StoneHard Computer, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung StoneHard Computer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen StoneHard Computer beruhen, ausdrücklich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

Ansonsten gilt das StoneHard Computer für die von ihr gelieferten Produkte eine Sachmangelhaftung von 12 Monaten übernimmt. Der Käufer hat, sofern er das Vertragsgeschäft als Unternehmer abgeschlossen hat, die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle eines Mangels ist StoneHard Computer berechtigt nach ihrer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte StoneHard Computer eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von StoneHard Computer vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Sachmangelhaftung. Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten.

Verkauft der Käufer die von StoneHard Computer gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt wegen der damit verbundenen Sachmangelhaftungsansprüche auf StoneHard Computer zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Bestimmungen der §§ 377 sowie 378 HGB bleiben unberührt. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Sollte im Rahmen der Reparatur durch StoneHard Computer auf dem zu reparierenden Gerät befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

Die Haftung wird, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung StoneHard Computer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen StoneHard Computer beruhen, insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn die Berechtigung wurde von StoneHard Computer schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
 
6) Anwendbares Recht    
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, soweit diese Vereinbarung gesetzlich möglich ist.

Für den Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und StoneHard Computer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den internationalen Warenverkauf von April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StoneHard Computer rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit vereinbaren die Vertragspartner die Regelung als gültig anzusehen, die der rechtsunwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am ehesten entspricht.

Stand 1. August 2010
   
Widerrufsbelehrung für Verbraucher   
Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: StoneHard Computer, Laufamholzstr. 65, 90482 Nürnberg

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie nicht als Verbraucher bestellen. Verbraucher ist gemäß §13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht für nach Ihren Angaben konfigurierte Komplettsysteme, sofern nicht lediglich vorgefertigte Serienbauteile zusammengefügt wurden, die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand wieder getrennt werden können und bei von Ihnen entsiegelter Software.

Ende der Widerrufsbelehrung